Über Justizvollzugsanstalt Willich II- Frauenstrafvollzug
Die JVA Willich II hat leider keine Möglichkeit Praktika anzubieten.
Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen.
So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
https://www.justiz-karriere.nrw/ausbildung/beamter-im-allgemeinen-vollzugsdienst
Der Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen unter
eine kosten- und registrierungsfreie 3-D Tour und ermöglicht einen Einblick in die Realität hinter die Mauern einer Justizvollzugsanstalt.
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Ausbildungsberufe
Beamter/in im Allgemeinen Vollzugsdienst
Einstellungsvoraussetzungen:
Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
- charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Eignungsfeststellungsverfahren:
Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Verfahren zur Feststellung der für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes erforderlichen körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Eignung voraus.
Die Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Für weitere Informationen:
https://www.justiz-karriere.nrw/ausbildung/beamter-im-allgemeinen-vollzugsdienst
Wie können Sie sich bewerben?
Einstellungen in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben.
Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (mittl. Dienst)
Kontakt
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Justizvollzugsanstalt Willich II- Frauenstrafvollzug
Gartenstraße 2
47877 Willich
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